Die Denkmalschutzgesetze, egal in welchem Bundesland sind e alle recht schwammig und meist so im bürokratischen Deutsch formuliert, dass es kaum einer versteht, selbst der Verfasser wahrscheinlich auch nicht.
In TH ist das Suchen mit der Sonde strikt verboten, soweit man nicht Archie beauftragt wird.
Aber es kann mir keiner was anhaben wenn ich mit der Sonde übern Acker laufe, solange ich kein Grabungswerkzeug ansetze.
Laufe ich ohne Sonde und nur mit Spaten, kann ich mich bis nach China durchgraben.
Das sind z.b. Solch Kleinigkeiten die im DsG nicht klar und deutlich formuliert sind, auch in anderen Bundesländern.