Bayern kein heiliges Land mehr ???

  • Die Denkmalschutzgesetze, egal in welchem Bundesland sind e alle recht schwammig und meist so im bürokratischen Deutsch formuliert, dass es kaum einer versteht, selbst der Verfasser wahrscheinlich auch nicht.

    In TH ist das Suchen mit der Sonde strikt verboten, soweit man nicht Archie beauftragt wird.

    Aber es kann mir keiner was anhaben wenn ich mit der Sonde übern Acker laufe, solange ich kein Grabungswerkzeug ansetze.

    Laufe ich ohne Sonde und nur mit Spaten, kann ich mich bis nach China durchgraben.

    Das sind z.b. Solch Kleinigkeiten die im DsG nicht klar und deutlich formuliert sind, auch in anderen Bundesländern.

    "Der Gülleacker noch so stinkt darunter der Fund schon winkt"


    "Jeder Tag ist ein Sondeltag aber nicht jeder Tag ist ein Fundtag"



  • Das sagt sich so leicht. Schau dir die Situation in Baden Württemberg an: das Denkmalschutzgesetz ist eigentlich genauso aufgesetzt wie in den meisten anderen Bundesländern. Nun sind die allmächtigen Herren der Denkmalschutzbehörde aber besonders clever...die verteilen Flyer überall im Land und stellen jeden mit einer Sonde direkt mal unter Generalverdacht und appellieren an die Bevölkerung, sofort die Polizei und das Militär (gut, das ist übertrieben ;-) ) zu verständigen.

    Flyer BW

    Versuch dort mal deine Interessen mit denen der Archies abzugleichen. Als Sondengänger bist du dort direkt schon Raubgräber und vorverurteilt...so als würde man jeden Autofahrer als potentiellen Amokfahrer mit rollender Waffe betrachten.

    Dass die Detektorsuche auf Nicht-Bodendenkmäler genehmigungsfrei und nicht verboten ist, liest man in keinem der Denkmalschutzgesetze. Und selbst das Sondeln direkt auf einem Bodendenkmal kann lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Kritischer ist nachgewiesene Fundunterschlagung, da es dann in den strafrechtlichen Bereich geht.